1. Klinische Fälle nach Disziplinen
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  4. Implantologisch-prothetische Versorgung nach Kieferrekonstruktion

Implantologisch-prothetische Versorgung nach Kieferrekonstruktion

Fall-ID: 674
ICD: C03.1
ICD: K08.2
Autor*in: Sandra Klipp

Frage 1 von 5

Welche Aussage zur Antikoagulation trifft zu?

Allgemeinanamnestisch weist die Patientin folgende Befunde auf: arterielle Hypertonie, Hypothyreose und einen Herzklappenersatz mit Einnahme der Medikamente L-Thyroxin, Ramipril und Phenprocoumon.

  • A
    Die gerinnungshemmende Wirkung des Heparins besteht in einer Wirkungssteigerung des Antithrombins III. Es wird oral appliziert und im Magen-Darm-Trakt resorbiert.
  • B
    Phenprocoumon hemmt die Synthese der Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren X, XI, VII und II in der Leber.
  • C
    Die Halbwertszeit (t ½) von Phenprocoumon beträgt ca. 48 h.
  • D
    Als Laborwerte zur Bewertung der Gerinnung stehen der Quick-Wert und der INR-Wert zur Verfügung. Ist der Quick-Wert erhöht, ist der INR-Wert ebenfalls erhöht.
  • E
    Bei einer Zahnarztbehandlung sollte Phenprocoumon nicht abgesetzt, sondern stattdessen der aktuelle Quick-/INR-Wert kontrolliert werden. Bei einer INR bis 3,5 sind invasive Eingriffe möglich.
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